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Geheim-Deal von ver.di: Urheberverbände werden vorsätzlich ausgegrenzt

Updated: Dec 14, 2021

Gewerkschaft maßt sich Repräsentativität an – Urheberinteressen kommen unter die Räder



Kurz vor der Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht macht NETFLIX schnell Nägel mit Köpfen: Gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) mit dem Schauspielerverband BFFS und ver.di - einer Gewerkschaft, die kaum Filmurheber in ihren Reihen hat.


Ver.di ist eine Arbeitnehmerorganisation, die in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten eine gewisse Rolle spielt. Im freien Markt aber sind nur etwa 5% der Film- und Fernsehschaffenden Mitglied dieser Gewerkschaft.

„Gemeinsame Vergütungsregeln“ sollen die Angemessenheit der Vergütung für die Werknutzung festlegen. Urhebervereinigungen, die GVR verhandeln und abschließen wollen, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben „repräsentativ“ für die entsprechende Urhebergruppe sein. Eine von der Mitgliedschaft her schmächtige „ver.di Filmunion“ maßt sich an, im Bereich der Filmurheber „repräsentativ“ zu sein. Dabei sind von den wohl 1200 Mitgliedern der „ver.di Filmunion“ im freien Produktionsmarkt allenfalls 20% Filmurheber. Damit vertritt die ver.di die Interessen einer kleinen Minderheit. Repräsentativ für die Filmurheber sind deren Berufsverbände.

Die UrheberAllianz hatte angeboten, über Folgevergütungen für Leistungen in den Bereichen Kinematografie, Editing, Szenenbild und Kostümbild zielorientiert zu verhandeln. Netfilx schlägt aber jedwede Verhandlung mit den Verbänden der UrheberAllianz aus. Man ist nur zu einer „Präsentation“ des Abschlusses mit der nicht repräsentativen ver.di und einer „Mitzeichnung“ der Regelung durch die Urheberverbände bereit. Ver.di hatte keinen Filmurheberverband konsultiert.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs sind Urheber an allen Werknutzungen angemessen zu beteiligen. Was aus dem Deal der ver.di mit Netflix bekannt geworden ist, spottet dem zu beachtenden Grundsatz der Angemessenheit Hohn.


Die UrheberAllianz Film & Fernsehen sieht die Internet-Plattformen und die öffentlich-rechtlichen Sender in der Pflicht, mit repräsentativen und ermächtigten Urheberverbänden GVR zu verhandeln und abzuschließen. Die Verbände der UrheberAllianz sind von über 1000 Filmurhebern wirksam ermächtigt, Kollektivverträge - wie GVR - zu verhandeln. In den Bereichen Kinematografie, Editing, Szenenbild und Kostümbild arbeiten zudem Viele als freie und selbständige Unternehmer*innen, für die ver.di nicht zuständig ist. Die Berufsverbände vertreten auch Selbständige.

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